Zum 1. Januar 2023 werden die Beiträge in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) für Angestellte und Selbständige erhöht. Die Anhebung liegt zu einem großen Teil an den gesetzlichen Pflegereformen der vergangenen Jahre.

Die Pflegereformen wirken sich natürlich nicht nur auf die Beiträge der Privatversicherten aus. Auch die Beiträge der Versicherten in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) sind infolge der Reformen gestiegen. Ab 2023 beträgt der durchschnittliche Monatsbeitrag in der PPV rund 104 Euro. Damit liegt er weiterhin deutlich unter den Beiträgen in der SPV, die für kinderlose Durchschnittsverdiener rund 122 Euro und bei Einkünften an der Bemessungsgrenze 170 Euro betragen.

Teilweise deutliche Beitragserhöhungen

Die letzte Beitragserhöhung für Angestellte und Selbständige ist drei Jahre her. Allerdings kann die prozentuale Steigerung in der PPV zum 1. Januar 2023 teilweise recht deutlich ausfallen.

Auf welcher Grundlage werden die Beiträge zur PPV berechnet?

Der Beitrag in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) berechnet sich nach gesetzlich festgeschriebenen versicherungsmathematischen Regeln. Demnach darf der Beitrag immer erst neu berechnet werden, wenn mindestens einer von zwei Indikatoren dies anzeigt:

  • Die Leistungsausgaben weichen von der bisherigen Beitragskalkulation ab.
  • Die allgemeine Lebenserwartung unterscheidet sich von der bisher angenommenen.
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Erst wenn einer dieser beiden Indikatoren um mindestens 5 Prozent überschritten wird, müssen die Beiträge überprüft werden. Wenn der Schwellenwert überschritten wird, muss eine vollständige Neukalkulation erfolgen, die zum Beispiel auch ein verändertes Zinsniveau berücksichtigen muss. Diese Situation ist jetzt in der Pflegepflichtversicherung im Tarif für Angestellte und Selbständige eingetreten.

Folgen weitere Beitragserhöhungen?

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Die durch die Pflegereformen gestiegenen Leistungsausgaben sind mit dem neuen Beitrag nun langfristig einkalkuliert, so dass aufgrund dieser Leistungsausweitungen nicht mit weiter steigenden Beiträgen gerechnet werden muss. Zukünftige Pflegereformen mit erneuten Leistungsausweitungen könnten jedoch auch weitere Beitragsanpassungen notwendig machen.

Zusätzliche Empfehlung unsererseits

Weder PPV noch SPV reichen im Pflegefall aus, daher sollte in jedem Fall zusätzlich privat vorgesorgt werden. Das Thema Pflege betrifft nicht nur ältere Menschen, sondern auch Kinder und Erwachsene jeden Alters. Es kann jeden treffen und auch die finanzielle Lage gefährden. Daher sollte man sich rechtzeitig um eine adäquate Absicherung kümmern.

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Dein Team von Schüller & Cie.

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