Die rechtliche Absicherung sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Denn wenn der Fall des Falles eintritt, sollte man rechtlich abgesichert sein und alle relevanten Fragen geklärt haben. Nur so kann man sicher sein, dass die eigenen Wünsche befolgt werden und man nicht im Regen stehen gelassen wird.

Aber was genau benötigt man alles? Und wer kann dabei unterstützen?

VORSORGEVOLLMACHT

Sollte man aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr selbst in der Lage sein seine Angelegenheiten wie z.B. Rechnungen begleichen, Miete zahlen, Verträge verwalten, usw. zu regeln, kann im Zweifel ein fremder oder auch nicht gewünschter Vormund vorrübergehend gerichtlich bestimmt werden. In einer Vorsorgevollmacht kann man selbst festlegen, wer einen in finanziellen und vertraglichen Angelegenheiten vertritt, wenn man überraschend geschäftsunfähig wird.

UNTERNEHMERVOLLMACHT

Nicht nur das Persönliche muss geregelt werden. Hast Du ein Unternehmen, sollte man auch dieses absichern. Eine lange Krankheit oder ein Unfall kann dazu führen, dass Du Dein Unternehmen nicht mehr führen kannst – wenn auch nur zeitweise. Daher solltest Du hier vorsorgen.

BETREUUNGSVERFÜGUNG

Trotz Vorsorgevollmacht kann in einzelnen Fällen die Anordnung einer Betreuung notwendig werden. Auch hier kann man in einer Betreuungsverfügung selbst festlegen, wer die erforderliche Betreuung ausüben soll. So vermeidest Du einen anonymen Berufsbetreuer.

PATIENTENVERFÜGUNG

Tritt ein medizinischer Notfall ein und man kann nicht eigenverantwortlich entscheiden, dann tritt die Patientenverfügung in Kraft, sofern man eine hat. Darin legt man alle Entscheidungen rund um die eigene medizinische Versorgung fest, z.B. ob und wie lange lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

SORGERECHTSVERFÜGUNG

Kann man sich aufgrund von Krankheit oder Tod nicht mehr um die eigenen Kinder kümmern, kann man in einer Sorgerechtsverfügung festlegen, wer der Sorgeberechtigte sein soll. Zu beachten ist, dass im Erlebensfall dennoch geprüft wird, ob die ausgewählte Person im Stande ist das Sorgerecht auszuüben. Alter, Wohnsituation und auch die finanzielle Lage der ausgewählten Person können unter anderem Kriterien sein, ob dem Wunsch der Sorgerechtsverfügung Folge geleistet wird oder nicht. Die 85-jährige Oma könnte also z.B. durchaus abgelehnt werden.

TESTAMENT

Das Verfassen eines Testaments ist immer dann sinnvoll, wenn man sein Erbe anders aufteilen möchte, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht. Im Testament kann geregelt werden, wer zu welchen Anteilen die Erbschaft erhält.

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